Geschwindigkeits­begrenzer

Jeder Aufzug muss gem. der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet werden.

Sie dienen dazu, den Aufzug bei möglichen Übergeschwindigkeiten in Auf- und Abwärtsrichtung abzubremsen.

Details zu den technischer Ausführungen eines solchen Geschwindigkeitsbegrenzers findet man in der Normenreihe EN81, insb. in der EN81-20 und EN81-50.

Die BODE Geschwindigkeitsbegrenzer wirken über das Begrenzerseil direkt auf die Fangbremse des Aufzugs.

Keilrille

Geschwindigkeitsbegrenzer, die über ein Begrenzerseil angetrieben werden, welches selbst wiederum über die Auf- und Abwärtsbewegung des Aufzuges bewegt wird, haben eine Keilrille zur Erzeugung der notwendigen Reibungskraft des Seils auf das Begrenzerrad.

Diese Keilrille ist entweder gehärtet oder unbehandelt.

Da die Keilrille durch das Begrenzerseil stark beansprucht wird, bietet BODE standardmäßig gehärtete Keilrillen für eine lange Lebensdauer der Begrenzer an.

Nenngeschwindig­­keit Vn und Auslöse­geschwin­digkeit Va:

Die (Über-)Geschwindigkeit, bei der der Geschwindigkeitsbegrenzer die Fangbremse betätigt, nennt man Auslösegeschwindigkeit Va.

Diese ist vom Hersteller des Aufzugs zu bestimmen.

Sie hängt gem. EN81-20 sowohl von der Nenngeschwindigkeit Vn des Aufzugs als auch von der Art der verwendeten Fangbremse ab.

Hierzu gibt die EN81-20 bestimmte Vorgaben, die wir in unserem Berechnungstool für die Auslösegeschwindigkeit berücksichtigt haben.

Aufgrund der uns unbekannten Gegebenheiten vor Ort und der verwendeten Aufzugskomponenten kann unser Tool nur eine Hilfestellung bei der Auswahl der zu nutzenden Va sein. 

 

 

Ohne die konkrete Angabe einer Va kann kein Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeliefert werden.

Insofern ist die va der wesentliche Parameter, der vom Aufzugshersteller freigegeben werden muss.

Eine nachträgliche Änderung der va ist kundenseitig nicht möglich, da diese gem. der Normenanforderung gegen Verstellung verplombt wird.

Elektrische Abschaltung

Die Geschwindigkeitsbegrenzer betätigen nicht nur den Fang des Aufzugs, sondern schalten ihn auch über die Aufzugssteuerung elektrisch ab.

Insb. wird bei Nenngeschwindigkeiten von über 1 m/s eine sog. elektrische Vorabschaltung normativ verlangt.

Aus diesem Grunde sind die Geschwindigkeitsbegrenzer mit (zwangsöffnenden) Positionsschaltern ausgerüstet.

Zusätzlich können weitere Positionsschalter angebracht werden, die der Aufzugssteuerung melden, in welcher Richtung (Auf- oder Abwärtsfahrt) der Geschwindigkeitsbegrenzer betätigt wurde.

1. Positionsschalter zur Richtungsanzeige 1563 / 1564
2. Positionsschalter zur Richtungsanzeige 1563 / 1564
3. Sicherheitsschalter 1563 (Std.) / 1564 / 1562 / 1571 / 1475 / 2500
4. Sicherheits-Vorabschalter 2230 (Std.) / 2240

Fernauslösung

Der Fang eines Aufzuges muss regelmäßig gem. BetrSichV auf korrekte Funktion geprüft werden.

Dies wird durch bewusstes Betätigen des Geschwindigkeitsbegrenzers, der dadurch wiederum den Fang betätigt, erreicht.

Entweder wird der Geschwindigkeitsbegrenzer durch eine sog. Prüfrille (mit kleinerem Raddurchmesser, so dass der Begrenzer schneller dreht) in Übergeschwindigkeit gebracht, oder aber durch eine sog. Fernauslösung gesperrt.

Die Sperrung durch die Fernauslösung wird hierbei durch einen Elektromagneten herbeigeführt.

Der Vorteil dieser Fernauslösung ist die elektrische Auslösung und auch Freigabe des GBs aufgrund des Elektromagneten von der Ferne. Dies hat Vorteile bei schwer zugänglichen Geschwindigkeitsbegrenzern.

Absinkschutz (UCMP):

Wenn der Aufzug in seiner Haltestelle steht, dann soll verhindert werden, dass der Aufzug bei geöffneten Türen aus irgendeinem Grund seine Halteposition verliert (Verletzungsgefahr).

Die Vorrichtung, die diese "unbeabsichtigte Fahrkorbbewegung" verhindern soll, heißt Absinkschutz (UCMP = Unintended Car Movement Protection). Auch diese wirkt, ähnlich der Fernauslösung, über einen Elektromagneten auf den Geschwindigkeitsbegrenzer, so dass dieser in jeder Haltestelle sofort blockiert wird.

Im Gegensatz zur Fernauslösung ist der Elektromagnet des Absinkschutzes während der Fahrt aber immer bestromt, so dass der Sperrbolzen des Magneten während der Fahrt immer eingezogen ist und ausfährt, wenn der Elektromagnet in der Haltestelle nicht mehr bestromt ist. Ob der Bolzen ein- oder ausgefahren ist, wird über den Positionsschalter am Absinkschutz der Aufzugssteuerung gemeldet.