Geschwindigkeitsbegrenzer nach EN 81-20/50:2014

Die Geschwindigkeitsbegrenzer werden umgangssprachlich häufig auch nur als Begrenzer (Regler) bezeichnet.
Aufgabe des Geschwindigkeitsbegrenzers ist es, bei Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes in Abwärtsrichtung die Fangvorrichtung einzurücken. Übergeschwindigkeit ist nach Norm EN81-20/50:2014 erreicht, wenn die Nenngeschwindigkeit der Aufzugsanlage um mehr als 15 %  überschritten wird.
Unsere Geschwindigkeitsbegrenzer arbeiten nach dem Pendelprinzip. Bei Übergeschwindigkeit wird die Seilscheibe, über die das Begrenzerseil läuft, blockiert. Die dabei zwischen der blockierten Seilscheibe und dem Begrenzerseil auftretenden Reibungskräfte (Durchzugskraft) werden auf die Fangvorrichtung übertragen und diese dadurch zum Einrücken gebracht.
Die Bedeutung des Geschwindigkeitsbegrenzers wird mitunter sehr unterschätzt.
Dabei ist er ein weiteres Glied in der Sicherheitskette für das Auslösen der Fangvorrichtung. Die Fangvorrichtung wird nur betätigt, wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer zuverlässig auslöst.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer wird als Sicherheitsbauteil betrachtet und ist einem Prüfverfahren mit den Anforderungen nach EN81-20/50:2014 zu unterziehen, grundsätzlich sind alle unsere Geschwindigkeitsbegrenzer nach der neuen weltweiten Norm EN81-20/50:2014 baumustergeprüft.

Der Absinkschutz in 12V, 24V oder 230V inkl. Schalter oder nur der einzelne Schalter, können jeweils als Ersatzteil bestellt werden.

 

 

Typ Seilabstand in mm Auslöse m/s  
7 300 mm 0,70-3,43
Typ Seilabstand in mm Auslöse m/s  
8 200 mm 0,50-2,04
Typ Seilabstand in mm Auslöse m/s  
9 300 mm 0,50-0,70