UCM (Unintended car movement)
Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbes
Anfang der 80er Jahre wurde der Absinkschutz bei BODE eingeführt. Es bestand ab sofort die Möglichkeit, Mensch und Material beim Be-und Entladen einer Aufzugskabine zu schützen. Durch die steigenden Unfallzahlen in der Vergangenheit, zunehmend mit tödlichem Ausgang, wurde die Verhinderung einer unkontrollierten Bewegung mit dem Amendment 3 bereits in die EN 81-1/2 aufgenommen.
Der Begriff UCM wird seit dem in der Aufzugswelt verwendet.
In der aktuellen EN 81-20/50:2014 ist der Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbes unter 5.6.7 und in unseren Baumusterprüfbescheinigungen unserer Geschwindigkeitsbegrenzer unter 1.2 bis 1.4 festgeschrieben.
Bedingung ist dabei, dass ein Geschwindigkeitsbegrenzer mit einem Absinkschutz ausgerüstet ist. Im Normalbetrieb, während einer regulären Fahrkorbbewegung, liegt an der Magnetspule des Absinkschutzes ihre Betriebsspannung an und hält im angezogenen Zustand den Bolzen in seiner Endlage fest. Das Fangpendel im Geschwindigkeitsbegrenzer kann frei schwingen.
Kommt der Fahrkorb zum Stillstand, wird die Betriebsspannung am Absinkschutz abgeschaltet und der Bolzen fällt, getrieben durch Federkraft, ab. Durch den Schalter am Absinkschutz erhält die Aufzugssteuerung eine Rückmeldung über die gegenwärtige Position des Bolzens. Entsprechend der jeweiligen Stellung des Rades stößt der Bolzen des Absinkschutzes an die Schaltnocke oder gleitet über sie hinweg. Während einer Nachregulierung der Aufzugsanlage in der Haltestelle, muss der Absinkschutz nicht angezogen werden.
Kommt es nun zu einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs, hält der Bolzen des Absinkschutzes die Schaltnocke mit dem Fangpendel in der Auslösestellung fest. Das Geschwindigkeitsbegrenzer-Rad wird blockiert und rückt die Fangvorrichtung ein. Der Sicherheitsschalter am Geschwindigkeitsbegrenzer unterbricht den Sicherheitskreis.
Bis zum Blockieren des Geschwindigkeitsbegrenzer-Rades gibt es bei einem Geschwindigkeitsbegrenzer mit 200 mm Raddurchmesser einen Mindestweg von 50 mm und bei einem Raddurchmesser von 300 mm von 70 mm. Innerhalb dieses Mindestweges besteht nun die Möglichkeit, im gesicherten Zustand des Fahrkorbs, eine Nachregulierung der Aufzugskabine durchzuführen. Dabei muss der Bolzen am Absinkschutz nicht wieder eingezogen werden.
Eine Überprüfung dieser Funktion erfolgt bei jedem Abfallen des Absinkschutzes durch die Aufzugssteuerung. Dazu ist ein zweiter Kontakt im Schalter am Absinkschutz vorgesehen. Bei einer Fehlfunktion muss die Aufzugsanlage stillgesetzt werden.
Der Absinkschutz sollte Batterie-gepuffert sein, da er bei einem Stromausfall den Geschwindigkeitsbegrenzer blockieren würde. Die Standardumgebungstemperatur beträgt 0 bis 40° C.